Altenpflegeausbildung in Baden-Württemberg

Die Zuständigkeit für Baden-Württemberg ist im Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung geteilt. Für die Regierungs-Bezirke Karlsruhe und Freiburg ist die zuständige Fachberaterin Tina Bickel in der Regionalen Servicestelle Offenbach am Main, die Sie unter der Telefonnummer 069 27224-12 erreichen können.

Für die Regierungs-Bezirke Stuttgart und Tübingen ist der zuständige Fachberater Stephan Marek in der Regionalen Servicestelle München, den Sie unter der Telefonnummer 089 7262-6757 erreichen können.



In Baden-Württemberg sind zwei Landesministerien für die Altenpflegeausbildung zuständig:

Um einen Mangel an ausgebildeten Pflegefachkräften zu verhindern, wird zur teilweisen Refinanzierung der Ausbildungsvergütung ein Ausgleichsverfahren angewendet. Das bedeutet, dass alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AltPflG) einen Beitrag in einen Ausgleichfonds einzahlen, aus dem die ausbildenden Einrichtungen der Altenhilfe einen festgelegten Prozentsatz der Ausbildungsvergütung erstattet bekommen.

Die Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung können Sie hier auf der Homepage des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, der mit der Durchführung des Ausgleichsverfahrens beauftragt ist, einsehen oder herunter laden.

Seit 15.Juni 2010 regelt das „Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften“ die Ausführung des Altenpflegegesetzes in Baden-Württemberg. Hier ist unter anderem festgelegt, dass eine Pflegeeinrichtung mindestens drei Pflegekräfte (Altenpflege oder Krankenpflege, Vollzeit oder in entsprechenden Teilzeitanteilen) beschäftigen muss, um ausbilden zu dürfen. Außerdem ist die Dauer der externen Praxiseinsätze auf mindestens 500 Stunden sowie die Stundenzahl für praktische Anleitung auf mindestens 25 Stunden im Schulhalbjahr festgelegt worden. Der Stundenumfang der berufspädagogischen Weiterbildung wurde (analog zur Krankenpflege) auf 200 Stunden erhöht. Sie können das Dokument hiereinsehen oder herunterladen.
Damit ist die Altenpflegeausbildungsträgerverordnung (AltPflATraVO) vom 8. Juli 2003 mit der Änderung vom 13. Dezember 2005 nicht mehr gültig.

Den Lehrplan für die Berufsfachschule für Altenpflege (Schulversuchsbestimmungen) können Sie hier auf der Homepage des Landesinstituts für Schulentwicklung einsehen oder herunter laden.

Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung und Prüfung in der Altenpflegeausbildung bietet die Broschüre "Ausbildung und Prüfung in der Altenpflege" die eine Zusammenführung aller zu beachtenden Rechtsvorschriften enthält und vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport herausgegeben wurde. Sie können die Broschüre (Stand: Mai 2007) hier einsehen oder herunter laden.

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