Altenpflegeausbildung in Baden-Württemberg
Die Zuständigkeit für Baden-Württemberg ist im Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung geteilt. Für die Regierungs-Bezirke Karlsruhe und Freiburg ist die zuständige Fachberaterin Tina Bickel in der Regionalen Servicestelle Offenbach am Main, die Sie unter der Telefonnummer 069 27224-12 erreichen können.
Für die Regierungs-Bezirke Stuttgart und Tübingen ist der zuständige Fachberater Stephan Marek in der Regionalen Servicestelle München, den Sie unter der Telefonnummer 089 7262-6757 erreichen können.
In Baden-Württemberg sind zwei Landesministerien für die Altenpflegeausbildung zuständig:
- das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für die staatlichen Berufsfachschulen für Altenpflege und
- das Ministerium für Arbeit und Soziales für die Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft (nach dem Privatschulgesetz) sowie für die Träger der praktischen Ausbildung.
Um einen Mangel an ausgebildeten Pflegefachkräften zu verhindern, wird zur teilweisen Refinanzierung der Ausbildungsvergütung ein Ausgleichsverfahren angewendet. Das bedeutet, dass alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AltPflG) einen Beitrag in einen Ausgleichfonds einzahlen, aus dem die ausbildenden Einrichtungen der Altenhilfe einen festgelegten Prozentsatz der Ausbildungsvergütung erstattet bekommen.
Die Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung können Sie hier auf der Homepage des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, der mit der Durchführung des Ausgleichsverfahrens beauftragt ist, einsehen oder herunter laden.
Seit 15.Juni
2010 regelt das „Gesetz zur
Änderung des Landespflegegesetzes und
anderer berufsrechtlicher Vorschriften“ die Ausführung des
Altenpflegegesetzes
in Baden-Württemberg. Hier ist unter anderem festgelegt, dass eine
Pflegeeinrichtung mindestens drei Pflegekräfte (Altenpflege oder
Krankenpflege,
Vollzeit oder in entsprechenden Teilzeitanteilen) beschäftigen muss, um
ausbilden zu dürfen. Außerdem ist die Dauer der externen Praxiseinsätze
auf
mindestens 500 Stunden sowie die Stundenzahl für praktische Anleitung
auf mindestens
25 Stunden im Schulhalbjahr festgelegt worden. Der Stundenumfang der
berufspädagogischen Weiterbildung wurde (analog zur Krankenpflege) auf
200
Stunden erhöht. Sie können das Dokument hiereinsehen oder
herunterladen.
Damit ist die
Altenpflegeausbildungsträgerverordnung
(AltPflATraVO) vom 8.
Juli 2003 mit der Änderung vom 13. Dezember 2005 nicht mehr gültig.
Den Lehrplan für die Berufsfachschule für Altenpflege (Schulversuchsbestimmungen) können Sie hier auf der Homepage des Landesinstituts für Schulentwicklung einsehen oder herunter laden.
Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung und Prüfung in der Altenpflegeausbildung bietet die Broschüre "Ausbildung und Prüfung in der Altenpflege" die eine Zusammenführung aller zu beachtenden Rechtsvorschriften enthält und vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport herausgegeben wurde. Sie können die Broschüre (Stand: Mai 2007) hier einsehen oder herunter laden.

