Sachsen

Für Sachsen-Anhalt zuständig ist die Regionalen Servicestelle Leipzig, die Sie unter der Telefonnummer 0341 - 35 05 91 6 erreichen können.

Neue Zugangsmöglichkeiten zur Altenpflegeausbildung für Hauptschülerinnen und Hauptschüler

Im Freistaat Sachsen wird ab dem Schuljahr 2010/2011 an sechs öffentlichen beruflichen Schulzentren die neu konzipierte einjährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege erprobt.
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der neunjährigen Hauptschule. In der vollzeitschulischen Ausbildung an Fachschulen wird eine grundständige berufliche Bildung vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt u. a. auch zur Aufnahme einer Ausbildung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin.
Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2012/2013 wird die Ausbildung in ganz Sachsen möglich sein.
Nähere Auskünfte erteilt das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport www.smk.sachsen.de.

Eigene Veranstaltungen der Regionalen Servicestelle Leipzig

Die Regionale Servicestelle Leipzig bietet eigene Veranstaltungen in Sachsen an. Eine Übersicht finden Sie hier.

Landesrechtliche Bestimmungen zur Altenpflegeausbildung

Eine Übersicht über die diversen Bestimmungen, die die Altenpflegeausbildung im Freistaat Sachsen regeln finden Sie hier.

Rahmenpläne für die Altenpflegeausbildung

Lehrplan für die Berufsfachschule - Empfehlungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung - Empfehlungen für die Prüfungsgestaltung

Finanzierung der Ausbildung

Informationen zur Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung: aktuell über § 82a SGB XI, auslaufend über die Ausgleichsverordnung, finden Sie hier.

Altenpflegeausbildung auf der Website des SMS

Das SMS hat auf seiner Website einige Informationen zum Beruf Altenpflegerin/Altenpfleger zusammengestellt.
Die Adresse lautet:http://www.gesunde.sachsen.de/3017.html

Informationen des SMS zur Anerkennung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern mit zweijähriger Berufsausbildung

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales weist darauf hin, dass 2-jährig ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger aus berufsrechtlicher Sicht 3-jährig ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpflegern gleichgestellt sind. Eine auf der Grundlage der Schulordnung Fachschule (FSO) erteilte Urkunde als »Staatlich anerkannte Altenpflegerin« oder »Staatlich anerkannter Altenpfleger« gilt als Erlaubnis zu Führen der Berufsbezeichnung »Altenpflegerin« oder »Altenpfleger« nach dem Altenpflegegesetz weiter (vgl. § 29 Altenpflegegesetz).

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SMS unter http://www.gesunde.sachsen.de/5951.html

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Die Ministerin

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Das Wichtigste

Das Handbuch zur praktischen Altenpflegeausbildung

Alles, was Sie für eine erfolgreiche Ausbildung wissen müssen, finden Sie in dieser Rubrik.


QEK: Qualität - Ertrag - Kosten

Wenn Sie genau wissen wollen, welche Kosten Ihre Auszubildenden verursachen und welche Erträge diesen Kosten gegenüber stehen, dann lesen Sie hier weiter.


Publikationen des Servicenetzwerks

Alle Veröffentlichungen des Servicenetzwerks und alle Handreichungen, die im Servicenetzwerk erarbeitet wurden, sind hier zusammengestellt.